Nachweis pro Person & Schulung

Jede abgeschlossene Unterweisung erzeugt ein personalisiertes Zertifikat — mit Name, Schulung, Datum und Ergebnis. Erst ab 80 % korrekt beantworteten Fragen wird es ausgestellt.

Revisionssicher abgelegt

Ergebnisse und Zertifikate werden manipulationssicher gespeichert (Prüfsumme je Nachweis). So bleibt nachvollziehbar, dass ein Nachweis nicht nachträglich verändert wurde.

Aufbewahrung nach DGUV V1

Unterweisungsnachweise werden mindestens für den nach DGUV Vorschrift 1 vorgesehenen Zeitraum vorgehalten und sind jederzeit abrufbar — ohne Suche in Aktenordnern.

Auf Begehungen ausgelegt

Die Nachweise sind so aufbereitet, dass Sie bei einer BG-Begehung oder einem Audit auf einen Blick zeigen können: wer wurde wann zu welchem Thema unterwiesen.

Was ein belastbarer Nachweis braucht

Ein Unterweisungsnachweis ist im Streitfall nur so viel wert wie seine Nachvollziehbarkeit. Drei Dinge sind dafür entscheidend, und an allen dreien setzen wir an:

Wichtig zum Arbeitsplatzbezug

Eine Online-Unterweisung vermittelt die allgemeinen, rechtlich geforderten Inhalte. §4 DGUV V1 verlangt zusätzlich einen Bezug zum konkreten Arbeitsplatz. Dafür stellen wir die Vorlage „Betriebsspezifische Ergänzung" bereit, die pro Standort ausgefüllt wird (Fluchtwege, Erste-Hilfe, Sammelplatz, Notfallnummern). Erst beides zusammen ergibt eine vollständige Unterweisung. Mehr dazu auf der Schulungs-Seite.

Dokumentation, die einer Prüfung standhält

In der Pauschalbetreuung richten wir Nachweise, Fristen und Ablage für Ihren Betrieb komplett ein.

Pauschale anfragen

Stand 2026. Diese Seite beschreibt unser Vorgehen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Aufbewahrungsfristen stimmen wir im Zweifel mit Ihrer Berufsgenossenschaft ab.