Auf einen Blick
  • Die GBU ist nach §5 und §6 ArbSchG für jeden Arbeitgeber Pflicht — und zu dokumentieren.
  • Sie ermittelt Gefährdungen, bewertet sie und leitet konkrete Schutzmaßnahmen ab.
  • Auch psychische Belastungen gehören ausdrücklich dazu.
  • Sie ist kein Einmal-Dokument: bei Änderungen und regelmäßig zu überprüfen.

Was die GBU leisten muss

Das Arbeitsschutzgesetz verlangt vom Arbeitgeber, die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen zu beurteilen und daraus die notwendigen Maßnahmen abzuleiten (§5 ArbSchG). Das Ergebnis und die festgelegten Maßnahmen sind zu dokumentieren (§6 ArbSchG). Die GBU ist damit nicht nur ein Stück Papier für die Akte, sondern der rote Faden, an dem sich Unterweisungen, Betriebsanweisungen und Prüfungen ausrichten.

Der Ablauf in sieben Schritten

Bewährt hat sich ein strukturiertes Vorgehen: Arbeitsbereiche und Tätigkeiten erfassen, Gefährdungen ermitteln, diese bewerten, Schutzmaßnahmen festlegen, Maßnahmen umsetzen, Wirksamkeit überprüfen und das Ganze fortschreiben. Wichtig ist die Rangfolge der Maßnahmen: technische und organisatorische Lösungen gehen persönlicher Schutzausrüstung vor — Gefahr an der Quelle vermeiden ist besser, als sie am Menschen abzufangen.

Psychische Belastungen nicht vergessen

Seit Jahren ausdrücklich Teil der GBU sind psychische Belastungen — etwa durch Zeitdruck, ständige Erreichbarkeit oder Arbeitsverdichtung. Viele Betriebe blenden diesen Punkt noch aus; bei Begehungen wird er zunehmend abgefragt. Eine GBU, die psychische Belastungen schlicht nicht behandelt, ist unvollständig.

Wann muss die GBU aktualisiert werden?

Es gibt keine starre Jahresfrist, aber klare Anlässe: neue Maschinen oder Arbeitsstoffe, geänderte Abläufe, ein neuer Standort, nach Unfällen oder Beinaheunfällen — und turnusmäßig zur Überprüfung. Praktisch heißt das: Die GBU lebt mit dem Betrieb. Genau deshalb ist eine laufende Betreuung sinnvoller als ein einmal erstelltes Dokument, das in der Schublade veraltet.

So unterstützen wir

Wir erstellen und pflegen Gefährdungsbeurteilungen in einer Erstbegehung und halten sie danach aktuell — verständlich formuliert und prüfungssicher dokumentiert. Wer lieber selbst steuert, bekommt im Unternehmermodell rechtssichere Vorlagen. Die passenden Unterweisungen bauen direkt auf der GBU auf.

GBU veraltet oder nie erstellt?

Wir sortieren das in ein bis zwei Begehungen — und halten es danach aktuell.

Pauschale anfragen

Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung nach bestem Wissen (Stand 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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