Gefährdungsbeurteilungen und Unterweisungen, die genau zu Büro-, Beratungs- und Dienstleistungsbetrieben passen: von der Fachkraft für Arbeitssicherheit erstellt, auf Ihren Betrieb zugeschnitten und prüfungssicher dokumentiert – inklusive Homeoffice und mobilem Arbeiten.
Im Büro liegt der Schwerpunkt auf Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung. Betriebsanweisungen halten wir bewusst knapp – Sie bekommen, was Sie wirklich brauchen, nicht ein aufgeblähtes Standard-Paket.
11 GBU für Ihre Tätigkeiten – Bürotätigkeit, Bildschirmarbeitsplatz, Empfang & Kundenkontakt, Dienstfahrten und Außendienst. Plus die betriebsübergreifenden Pflicht- und Querschnittsthemen.
Bewusst schlank: Büro ist gefahrstoffarm. Relevant sind vor allem Leiter/Tritt und ggf. einzelne Bürogeräte – mehr behaupten wir nicht. Der Fokus liegt auf GBU und Unterweisung.
Fertige Unterweisungsbausteine zu allen relevanten Themen – Bildschirmarbeit/Ergonomie, Brandschutz, Erste Hilfe, Dienstfahrten, psychische Belastung und mobiles Arbeiten – jährlich nachweisbar.
Schwerpunkte fürs Büro: Bildschirmarbeit & Ergonomie, psychische Belastung, mobiles Arbeiten/Homeoffice, Dienstfahrten/Verkehrssicherheit sowie Brandschutz & Erste Hilfe.
Sie schildern uns kurz Ihren Betrieb, Ihre Tätigkeiten und ob im Homeoffice gearbeitet wird – unverbindlich.
Wir erfassen Ihre Arbeitsplätze und Bestandsaufnahme – im Büro schlank und schnell.
Sie erhalten den fertigen, von der Fachkraft geprüften Dokumentensatz.
In der Pauschalbetreuung halten wir alles auf Stand – Sie müssen nichts nachhalten.
Bei Bedarf ergänzbar: DGUV-V3-Prüfung, arbeitsmedizinische Vorsorge (Bildschirmarbeit), Online-Unterweisungen, Begehungen und ASA-Begleitung.
Für Büro- und Dienstleistungsbetriebe jeder Größe – Beratung, Agenturen, Verwaltung, Versicherungen und Kanzleien. Mitarbeitende im Homeoffice oder Außendienst sind ausdrücklich mit abgedeckt.
Die Betreuung läuft als transparente Pauschale, abhängig von Mitarbeiterzahl und Tätigkeitsspektrum. Den passenden Tarif ermitteln wir im Erstgespräch – einen Überblick gibt die Preisseite.
Ja. Die Dokumente werden von einer Fachkraft für Arbeitssicherheit nach ArbSchG (§§ 5/6), DGUV Vorschrift 2, ArbStättV/ASR und den Regeln zur Bildschirmarbeit erstellt und in der Begehung auf Ihren Betrieb angepasst und freigegeben.
Nach der kurzen Erstbegehung kurzfristig – die Vorlagen liegen als geprüfter Entwurf bereit, werden in der Begehung finalisiert, Sifa-geprüft und nur noch mit Ihren Betriebsdaten ergänzt.
Schildern Sie uns kurz Ihren Betrieb – wir melden uns mit dem passenden Vorschlag.
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