Dokumentation jeder Erste-Hilfe-Leistung nach §24 DGUV Vorschrift 1 — auch bei kleinen Verletzungen. Die Aufzeichnungen sind vertraulich zu behandeln und mindestens 5 Jahre aufzubewahren (wichtig als Nachweis für später erkennbare Spätfolgen). Eingaben werden lokal im Browser gespeichert.
| Datum / Uhrzeit | Verletzte Person | Hergang & Ort des Unfalls | Art / Umfang der Verletzung | Erste-Hilfe-Maßnahme | Arztbesuch | Arbeitsunfähig | Folgemaßnahme | Ersthelfer / Zeugen |
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